Zur Info:
- wir verweisen zusätzlich auf die Regelungen der § 78c StGB und §79b StGB, die eine Unterbrechnung bzw. Verlängerung der Verjährung bewirken können
- auch hier werden Schaltjahre, Wochenenden, alle länderübergreifenden Feiertage, sowie alle gesetzlichen Feiertage des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigt